Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit steht das Vertrauensverhältnis des Mandanten zu seinem Anwalt. Dieses Vertrauen kann man nur gewinnen und erhalten, wenn von Anfang an offen über Kosten, Verfahrensgang, Erfolgsaussichten und Risiko gesprochen wird. Als Anwältin richten sich meine Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei Gerichtsverfahren bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Für außergerichtliche Leistung bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwere der anwaltlichen Bearbeitung, der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Klienten. Die Erstberatung eines Verbrauchers darf nach dem Gesetz max. EUR 190,– zzgl. Auslagen und MwSt. betragen. Eine abweichende Gebührenvereinbarung ist jedoch möglich. Fragen Sie mich gleich zu Beginn nach den voraussichtlichen Kosten in Ihrem speziellen Fall, ich erläutere Sie Ihnen gerne. Auch ob ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe für Sie besteht, prüfe ich gerne für Sie. Des Weiteren kümmere ich mich um die Kostendeckungszusage und um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.